Viele Unternehmen kämpfen mit Liquiditätsengpässen, doch nicht jede Krise muss in eine vollständige Abwicklung münden. Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) bietet verschiedene Möglichkeiten, Unternehmen zu erhalten und zukunftsfähig zu machen.
Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)
Eine der wichtigsten Möglichkeiten für Unternehmen in der Krise ist das Schutzschirmverfahren. Es ermöglicht eine Sanierung unter Eigenverwaltung und bietet Unternehmen Zeit, sich ohne direkten Zwang durch Gläubiger zu restrukturieren. Voraussetzung: Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig, sondern nur drohend zahlungsunfähig sein.
Die Eigenverwaltung (§ 270a InsO)
Hier bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann gemeinsam mit Sanierungsexperten einen Insolvenzplan erarbeiten. Ziel ist es, das Unternehmen durch Kostensenkungen, neue Finanzierungen und Umstrukturierungen wieder profitabel zu machen.
Regelinsolvenz mit Insolvenzplan
Falls die Eigenverwaltung nicht möglich ist, kann ein Insolvenzplanverfahren die Liquidation verhindern. Durch eine gezielte Sanierung und Vergleichsvereinbarungen mit Gläubigern lassen sich oft hohe Verluste vermeiden.
Sanierung außerhalb der Insolvenz
Unternehmen, die frühzeitig handeln, können durch Restrukturierungen, Finanzierungsmaßnahmen und Verhandlungen mit Gläubigern eine Insolvenz vermeiden. Die StaRUG-Reform (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) bietet hier seit 2021 neue Möglichkeiten.